
Corona Informationen & Schulhygieneplan
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir informieren an dieser Stelle stets aktuell über die für den Schulbetrieb in Corona-Zeiten geltenden Hygienemaßnahmen.
Hinweis zur ABIT-Maßnahme (Anlassbezogenes intensives Testen) - Download über den Button
Nachdem ein/e SuS der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde, testen sich alle SuS einer Klasse/Lerngruppe an fünf Schultagen (auch geboosterte SuS).
Der ausgedruckte und korrekt auszufüllende Vordruck zur Bescheinigung über Genesung von Covid 19 bzw. Impfung gegen Covid 19 bzw. Durchführung eines SARS-COV-2 Selbsttest mit negativem Ergebnis ist zwingend vorzulegen.
Allgemeine Informationen zu Corona (Stand 04.02.2022)
II. Vorgehen bei positivem Selbst- bzw. Schnelltest
Bei einem positiven Selbst- bzw. Schnelltest, können noch keine Maßnahmen für die Schulen angeordnet werden. Gemäß der Absonderungsverordnung sind alle positiv auf Corona getesteten Personen (Selbst- Schnell- oder PCR-Testungen) dazu verpflichtet, sich selbständig dem Gesundheitsamt zu melden und ihre Kontakte mitzuteilen. Eine kompakte Übersicht (gültig ab 15.01.2022) hierzu ist auch auf der Website des Landkreises Gifhorn abrufbar. Zu diesem Zweck wurde von der Kreisverwaltung ein Funktionspostfach eingerichtet: coronapositiv@gifhorn.de. Die betroffenen Personen erhalten eine automatisierte Antwort über die weitere Vorgehensweise.
Bis zum Ergebnis des PCR-Labor-Tests dürfen die Schule oder das Schulgelände nicht betreten und nicht an Schulveranstaltungen teilgenommen werden (bis zum Ergebnis zu Hause bleiben!). Bei einem negativen PCR-Labor-Test ist kein ärztliches Attest notwendig.
“Ein meldepflichtiger Verdacht auf COVID-19 ist begründet bei Personen mit jeglichen mit COVID-19 vereinbaren Symptomen (z. B. Atemwegserkrankungen jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs- /Geschmackssinn) und Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19, d. h. Aufenthalt am selben Ort (z. B. Klassenzimmer, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis). Auch ein positiver Schnelltest/Selbsttest auf SARS-CoV-2 (z. B. Antigentest) begründet einen meldepflichtigen Verdacht.”
Bitte halten Sie sich stets über die Homepage und den ISERV auf dem Laufenden.
Quelle: Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 9 vom 11.11.2021, S. 5.
IV. Genesene Personen
„Genesen“ wird definiert als 28 Tage nach dem Abnahme- datum des ersten positiven Tests zum Nachweis der Infektion bis 90 Tage danach. Eine infizierte Person ist i. d. R. nach 10 Tagen aus der Isolierung entlassen, sofern eine nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik seit über 48 Stunden besteht. Um den Genesenen-Status zu erreichen, fehlen nun aber noch 18 Tage. In diesem Fall nimmt die Person noch für die nächsten 18 Tage jeweils die geforderten Schnelltests (Sicherheitsnetz) wahr und ist danach von der Testpflicht befreit (Genesenen-Status erreicht). Eine freiwillige
Testung danach ist weiterhin möglich."
Quelle: Rundverfügung RLSB BS 04.02.2022, S. 15 (q)